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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ausstellerservices

Aussteller, bzw. die von Ausstellern beauftragten Unternehmen, haben die Möglichkeit, bestimmte Leistungen von einzelnen mit der Messe Frankfurt GmbH nach §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (nachfolgend „Messe Frankfurt“ genannt) zu beziehen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung stehen. Nachfolgende Bedingungen gelten für alle vorgenannten Service Leistungen der Messe Frankfurt in Ergänzung zu den für die einzelnen Service-Leistungen jeweils geltenden Lieferbedingungen.

1.) Geltung der Lieferbedingungen der Messe Frankfurt
Es gelten die Lieferbedingungen für die jeweiligen Service Leistungen, die von der Messe Frankfurt gestellt werden. Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Bestellers gelten nicht, dies auch dann, wenn die Messe Frankfurt der Geltung nicht widersprochen hat.

2.) Haftung
Soweit nicht abweichend in den jeweiligen Lieferbedingungen für die einzelne Service Leistung geregelt, gilt:
Messe Frankfurt haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Messe Frankfurt haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) betrifft. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. In diesem Zusammenhang besteht keine Haftung der Messe Frankfurt für den Ersatz mittelbarer Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Von vorgenannten Haftungsausschlüssen ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

3.) Salvatorische Klausel, Geltung deutschen Rechts, Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ausstellerservices unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen andere wirksame Bestimmungen zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entsprechen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ausstellerservices unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.